Reisekostenbeiträge

Beiträge an Reisekosten

Zur Förderung der Kommunikation und des Austausches von Forschungsergebnissen im internationalen Kontext richtet die SAGW an den wissenschaftlichen Nachwuchs und an Personen, die schweizerische Organisationen in internationalen Dachverbänden vertreten, auf ein begründetes Gesuch hin Reisekostenbeiträge aus.


Allgemeine Subventionsbedingungen sind:

  • Aktive Teilnahme im Rahmen einer wissenschaftlichen Tagung im Ausland (Vortrag, Poster, Diskussionsleitung oder Ähnliches).
  • Persönliche Vertretung (oder innerhalb einer Delegation) einer schweizerischen wissenschaftlichen Gemeinschaft (Fachgesellschaft, Kommissionen usw.) im internationalen Rahmen.
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Wer kann ein Gesuch an die SAGW richten?

Natürliche Personen, unabhängig davon, ob sie einer Mitgliedinstitution der SAGW angehören oder nicht, können Beitragsgesuche stellen.


Die Gesuchsteller/-innen müssen den Hauptteil ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz ausüben. Ihre Nationalität bzw. ihr Wohnsitz sind unerheblich.

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Was subventioniert die SAGW?

  • Die Reisekosten, wobei das günstigste zumutbare Transportmittel zu wählen ist.
  • Die Aufenthaltskosten (Hotel und Verpflegung) sind ausschliesslich Nachwuchswissenschafter/-innen vorbehalten, wobei die SAGW nicht mehr als Fr. 150.- pro Tag vergütet. Als Nachwuchswissenschafter/-innen gelten generell Gesuchsteller/-innen), die bei der Registrierung ihres Subventionsgesuchs das 38. Lebensjahr nicht überschritten haben. Als Nachwuchswissenschafter/-innen gelten auch junge Forscher und Forscher/-innen (Assistierende, Doktorierende, Habilitierende) über 38 Jahre, die jedoch noch keine gesicherte Position in der akademischen Laufbahn erreicht haben. Ein angemessener Eigenbeitrag kann vorausgesetzt werden. Je nach finanzieller Situation sind Reduktionen möglich.
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Ausschlussgründe

Von der Beitragsberechtigung ausgeschlossen sind:

  • Beiträge an Reisekosten für die Teilnahme an Tagungen in der Schweiz;
  • Beiträge an Vortragsreisen;
  • Teilnahme an Sommerschulen oder Weiterbildungen;
  • Reisekosten für Forschungsaufenthalte.
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Wie stelle ich ein Gesuch an die SAGW?

  • Jedem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
  • das Formular «Reisekosten»
  • das detaillierte Budget und ein Finanzierungsplan, der insbesondere die Eigenleistungen sowie die weiteren beantragten oder erhaltenen Unterstützungen ausweist;
  • ein Tagungsprogramm;
  • Dokumente, welche die aktive Teilnahme an der Veranstaltung bestätigen können (Bestätigung der Teilnahme, Einladung usw.);
  • ein Lebenslauf des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin.


Die Gesuche müssen spätestens zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin bei der SAGW eingetroffen sein. Pro Gesuchsteller/-in wird nicht mehr als ein Gesuch während eines Kalenderjahres bewilligt.

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